| GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Bucheinband.de, Ines
Neumann, Berlin
I. Geltungsbereich
Aufträge werden zu nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Abweichende
Regelungen bedürfen der Schriftform.
II.
1. Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem
Vorbehalt, daß die der Angebotsangabe zugrundegelegten Auftragsdaten
unverändert bleiben. Die Preise des Auftragnehmers enthalten ausgewiesene
Umsatzsteuer. Soweit nicht anders schriftlich festgehalten, schließen
die Preise keine Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige
Versandkosten ein.
Die Verpackung erfolgt nach Wahl des Auftragnehmers; sie wird zu Selbstkosten
berechnet und nicht zurückgenommen.
2. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Bestellers,
einschließlich dadurch verursachten Maschinenstillstandes, werden
dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten
auch Wiederholungen von Probeandrucken, Arbeitsunterbrechungen wegen Mängel
an der gelieferten Ware (z.B. Druckerzeugnisse zur Weiterverarbeitung).
Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Muster und ähnliche
Vorarbeiten werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird.
III. Zahlung
1. Die Zahlung (Nettopreis + Umsatzsteuer) ist innerhalb von 14 Kalendertagen
nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Wechsel werden nur nach besonderer
Vereinbarung und ohne Skontogewährung entgegengenommen. Diskont und
Spesen trägt der Auftraggeber; sie sind vom Auftraggeber sofort zu
bezahlen. Für die rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung
und Zurückleitung des Wechsels bei Nichteinlösung haftet der
Auftraggeber nicht.
2. Bei Bereitstellung größerer Papiermengen oder besonderer
Materialien oder Vorleistungen kann hierfür vom Auftragnehmer eine
Anzahlung vor Auftragsbeginn verlangt werden.
IV. Zahlungsverzug
1. Mit Überschreitung des Zahlungzieles tritt Verzug
ein, ohne daß es durch den Auftragnehmer einer Mahnung bedarf.
2. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsabschluß
eingetretenen oder bekanntgewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse
des Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung
und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen
Rechnungen verlangen; noch nicht ausgelieferte Ware zurückbehalten
sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese
Rechte stehen dem Auftragnehmer auch dann zu, wenn der Auftraggeber trotz
einer verzugsbegründeten Mahnung keine Zahlung leistet.
3. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 5% über
dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung
weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
V. Lieferung
1. Den Versand nimmt der Auftragnehmer für den Auftraggeber
auf Gefahr des Auftraggebers mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch
nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Ware ist nach
den jeweiligen Speditionsbedingungen des Transportführers versichert.
2. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich
bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf
auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform.
3. Gerät der Auftragnehmer mit seinen Leistungen in Verzug, so ist
ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach Ablauf
der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. §361
BGB bleibt unberührt, Ersatz des Verzugsschadens kann nur bis zur
Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung
und jeglichen Materials) verlangt werden.
4. Betriebsstörungen - sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch
in dem eines Zulieferers -,insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr
sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt-,berechtigen den Auftragnehmer
zur Nachlieferung oder zur Kündigung des Vertragsverältnisses.
5. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum
des Auftragnehmers. Eigentumsvorbehalte Dritter werden werden vom Auftragnehmer
ausdrücklich abgelehnt, sofern der Eigentumsvorbehalt bei Übergabe
dem Auftragnehmer nicht schriftlich vorliegt.
6. Ein Zurückbehaltungsrecht von Manuskripten, Klischees, Rohmaterialien
und sonstigen Gegenständen steht dem Auftragnehmer bis zur vollständigen
Begleichung aller Forderungen zu.
7. Rohmaterial und Druckbogen sind vom Auftraggeber unter Angabe von Menge
je Signatur oder Sorte, signiert oder mit Flattermarken versehen, sortiert,
frei Haus auf Gefahr des Auftraggebers anzuliefern. Die Zuschußmengen
bei Druckbogen betragen bei Bindequoten bis zu 500 Exemplaren 6%. Der
Auftraggeber ist verpflichtet, insbesondere Druckbogen auf Beschaffenheit
und Menge, bei Zeitschriftenanlieferung auf Vollständigkeit zu prüfen.
Irgendwelche Ansprüche hieraus werden ausdrücklich abgelehnt.
8. Der Auftragnehmer kann vom Auftraggeber bestellte Arbeiten oder Gegenstände
ganz oder teilweise bei Unterlieferanten anfertigen lassen, wenn dadurch
bekannte Rechte des Auftraggebers nicht beeinträchtigt werden.
9. Verzögert sich die Ablieferung ohne Verschulden des Auftragnehmers,
gilt die Leistung des Auftragnehmers ohne Benachrichtigung des Auftraggebers
als vertragsmäßig erfüllt.
10. Abfälle aller Art, die bei der Auftragsdurchführung anfallen,
werden entschädigungslos vom Auftragnehmer verwertet, sofern der
Auftraggeber über das Restmaterial nicht ausdrücklich anderweitig
schriftlich verfügt.
VI. Beanstandungen
1. Der Auftragggeber hat die Vertragsgemäßheit
der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und
Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger
Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf den Auftraggeber über.
Das Gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des
Auftraggebers zur weiteren Herstellung.
2. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware
zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen
Untersuchung nicht zu finden sind, dürfen nur gegen den Auftragnehmer
geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von 3
Monaten, nachdem die Ware das Lieferwerk verlassen hat, bei dem Auftragnehmer
eintrifft.
3. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl
unter Ausschluß anderer Ansprüche bis zur Höhe des Auftragswertes
zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet. Das gleiche gilt
für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder
Ersatzlieferung, sofern der Auftragnehmer weder vorsätzlich noch
grob fahrlässig handelte. § 361 BGB bleibt unberührt. Außerhalb
von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit wird die Haftung für
Mangelfolgeschäden ausgeschlossen. Hat der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten
oder die Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen zum Gegenstand, so haftet
der Auftragnehmer nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung
des zu veredelnden oder weiterzuverarbeitenden Erzeugnisses.
4. Mängel eines Teis der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandungen
der gesamten Lieferung.
5. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials
haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche
gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall ist der Auftragnehmer
von seiner Haftung befreit, wenn er seine Ansprüche gegen die Zulieferanten
an den Auftraggeber abtritt. Materialmuster, die einer Lieferung oder
Fertigung zugrunde gelegt werden, gelten nur als ungefähre Grundlage.
Eine Gewähr für absolute Genauigkeit kann nicht übernommen
werden.
6. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Auflage können
nicht beanstandet werden. Berechnet wird die ausgelieferte Menge.
7. Für Druckfehler und Schimmelbogen haftet der Auftragnehmer nicht.
Geringfügige branchenübliche Abweichungen bei Farben und Qualitäten
von Einbandstoffen und Papieren aller Art schließen eine Haftung
aus. Mängelexemplare sind dem Auftraggeber fracht- und portofrei
anzuliefern. Fracht- und Portokosten für die Rücksendung der
nachgebesserten Mängelexemplare werden vom Auftragnehmer nur dann
übernommen, wenn die Anzahl der Mängelexemplare 2% der Bestellmenge
übersteigt.
8. Jegliche Haftung für Mängel der klebegebundenen Produkten
in Dispersion- oder Schmelzklebung, die auf der Unverträglichkeit
von Papier, Klebstoff und Druckfarbe beruhen, ist ausgeschlossen.
VII. Verwahrung, Versicherung
1. Vorlagen, Rohstoffe, Druckbogen, Druckträger und
andere der Wiederverwendung dienende Gegestände sowie Halb- und Fertigerzeugnisse
werden nur nach vorheriger Vereinbarung auf Gefahr des Auftraggebers und
gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus
verwahrt. Sie sind dann nicht versichert.
VIII. Periodische Arbeiten
Verträge über regelmäßig wiederkehrende
Arbeiten können nur mit einer Frist von mindestens 3 Monaten zum
Ende eines Monats gekündigt werden.
IX. Eigentum, Urheberrecht
Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung
seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden.
Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter
wegen einer solchen Rechtsverletzung freizusprechen.
X. Impressum
Der Auftragnehmer kann auf Vertragserzeugnissen mit Zustimmung
des Auftraggebers in geeigneter Weise auf seine Firma hinweisen.
XI. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem
Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten,
einschließlich Wechsel- und Urkundenprozesse, ist der Sitz des Auftragnehmers,
wenn er und der Auftraggeber Vollkaufleute im Sinne des HGB sind.
Für Bestellungen:
Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise inklusive Mehrwertsteuer.
Bitte benutzen Sie die Bestellseite oder E-mail. Sie erhalten eine Auftragsbestätigung
per E-mail oder Fax. Für den Versand können Sie zwischen folgenden
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